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   VGH Bayern, 08.12.2017 - 1 CS 17.2240   

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https://dejure.org/2017,50211
VGH Bayern, 08.12.2017 - 1 CS 17.2240 (https://dejure.org/2017,50211)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.12.2017 - 1 CS 17.2240 (https://dejure.org/2017,50211)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Dezember 2017 - 1 CS 17.2240 (https://dejure.org/2017,50211)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO; § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO; Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayBO
    Geltendmachung der Nichteinhaltung der erforderlichen Abstandsflächen und Verkehrsflächenprivileg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung einer Nichteinhaltung der erforderlichen Abstandsflächen; Geltendmachung einer Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme

  • rewis.io

    Geltendmachung der Nichteinhaltung der erforderlichen Abstandsflächen und Verkehrsflächenprivileg

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayBO Art. 6 Abs. 2 S. 2
    Geltendmachung einer Nichteinhaltung der erforderlichen Abstandsflächen; Geltendmachung einer Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme

  • rechtsportal.de

    Darlegungserfordernis bei Auftreten neuer Gesichtspunkte im Beschwerdeverfahren; Nachbarklage; Rohbaufertigstellung; Rechtsschutzbedürfnis; Verkehrsflächenprivileg; Abstandsflächen; Nichteinhaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 17.11.2015 - 9 CS 15.1762

    Nachbarklage, Baugenehmigung, Mehrfamilienhaus, vorläufiger Rechtsschutz,

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2017 - 1 CS 17.2240
    Die Inanspruchnahme des Gerichts durch den Nachbarn für seine subjektive Rechtsstellung stellt sich daher als unnütz dar (vgl. BayVGH, B.v. 17.11.2015 - 9 CS 15.1762 - juris Rn. 18; B.v. 12.8.2010 - 2 CS 10.20 - juris Rn. 2; B.v. 14.6.2007 - 1 CS 07.265 - juris Rn. 16; Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 80 Rn. 66; zur Fertigstellung des Rohbaus vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2010 - 2 CS 10.465 - juris Rn. 2).

    Das Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses als Prozessvoraussetzung ist von Amts wegen in jeder Lage des Prozesses zu prüfen (vgl. BayVGH, B.v. 17.11.2015 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 26.06.2017 - 1 NE 17.716

    Keine städtebauliche Erforderlichkeit des Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2017 - 1 CS 17.2240
    Die Antragstellerin kann entgegen ihrer Auffassung nach den vorliegenden Akten im Ergebnis keine begünstigende Rechtsfolge daraus herleiten, dass das Vorhaben der Beigeladenen (in Folge der vorläufigen Außervollzugsetzung des Bebauungsplans 112 durch den Senat mit Beschluss vom 26. Juni 2017 - 1 NE 17.716) im Verhältnis zu ihrem Baugrundstück auch über die Mitte der öffentlichen Verkehrsfläche hinaus den Grenzabstand möglicherweise verletzt.

    Gleichermaßen ist in den Blick zu nehmen, dass der Antragsgegner nach der Außervollzugsetzung des Bebauungsplans 112 bis zur Entscheidung in der Hauptsache mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Juni 2017 (1 NE 17.716) nach Presseberichten im Frühjahr 2018 erneut über den Bebauungsplan beschließen möchte (vgl. Immobilien-Zeitung vom 26. November 2017) und dabei die Situierung des Gebäudes im Hinblick auf die Abstandsflächenvorschriften nach städtebaulich vertretbaren Gesichtspunkten regeln könnte.

  • VGH Bayern, 12.08.2010 - 2 CS 10.20

    Rechtsschutzbedürfnis verneint nach Fertigstellung der baulichen Anlage

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2017 - 1 CS 17.2240
    Die Inanspruchnahme des Gerichts durch den Nachbarn für seine subjektive Rechtsstellung stellt sich daher als unnütz dar (vgl. BayVGH, B.v. 17.11.2015 - 9 CS 15.1762 - juris Rn. 18; B.v. 12.8.2010 - 2 CS 10.20 - juris Rn. 2; B.v. 14.6.2007 - 1 CS 07.265 - juris Rn. 16; Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 80 Rn. 66; zur Fertigstellung des Rohbaus vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2010 - 2 CS 10.465 - juris Rn. 2).

    Diese mögliche Rechtsverletzung kann grundsätzlich auch nach der Fertigstellung mit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung noch verbessert werden mit der Folge, dass das Rechtsschutzbedürfnis für den einstweiligen Rechtsschutz insoweit weiterbesteht (vgl. BayVGH, B.v. 12.8.2010 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 14.06.2007 - 1 CS 07.265

    vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigungen; Rechtschutzbedürfnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2017 - 1 CS 17.2240
    Die Inanspruchnahme des Gerichts durch den Nachbarn für seine subjektive Rechtsstellung stellt sich daher als unnütz dar (vgl. BayVGH, B.v. 17.11.2015 - 9 CS 15.1762 - juris Rn. 18; B.v. 12.8.2010 - 2 CS 10.20 - juris Rn. 2; B.v. 14.6.2007 - 1 CS 07.265 - juris Rn. 16; Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 80 Rn. 66; zur Fertigstellung des Rohbaus vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2010 - 2 CS 10.465 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 26.07.2010 - 2 CS 10.465

    Nachbarklage; Eilantrag; Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2017 - 1 CS 17.2240
    Die Inanspruchnahme des Gerichts durch den Nachbarn für seine subjektive Rechtsstellung stellt sich daher als unnütz dar (vgl. BayVGH, B.v. 17.11.2015 - 9 CS 15.1762 - juris Rn. 18; B.v. 12.8.2010 - 2 CS 10.20 - juris Rn. 2; B.v. 14.6.2007 - 1 CS 07.265 - juris Rn. 16; Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 80 Rn. 66; zur Fertigstellung des Rohbaus vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2010 - 2 CS 10.465 - juris Rn. 2).
  • VG München, 09.10.2018 - M 8 SN 18.3661

    Umbau und Nutzungsänderung eines Cafés und eines Ladens in eine Gaststätte mit

    Das Interesse des Nachbarn ist in dieser Situation darauf gerichtet, die "vorzeitige Aufnahme" oder Fortsetzung der Nutzung der baulichen Anlage bis zur abschließenden Entscheidung in der Hauptsache zu verhindern (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2017 - 1 CS 17.2240 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VG Berlin, 29.11.2019 - 19 L 443.19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Bauvorhaben des Nachbarn

    Denn Nachbarn können ab diesem Zeitpunkt ihr Rechtsschutzziel aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht mehr erreichen, vorläufiger Rechtsschutz kann also keinen rechtlich relevanten Vorteil mehr vermitteln (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2018 - OVG 10 S 40.17 -, juris Rn. 3 m.w.N.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 26. Juli 2017 - OVG 1 B 191/17 -, juris Rn. 7 m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 8. Dezember 2017 - VGH 1 CS 17.2240 -, juris Rn. 3).
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